Freier Schornsteinfeger Sven Blank

 "Erster Freier Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern"

Seit dem 01. Januar 2013 können Sie Ihren Schornsteinfeger frei wählen.

Seit 35 Jahren arbeitete ich als Schornsteinfegergeselle in Neubrandenburg und Umgebung. Zum 01.01.2013 habe ich mich als "Freier Schornsteinfeger" selbstständig gemacht und bin nun berechtigt, die kehr- und überprüfungsplichtigen Arbeiten bei Ihnen durchzuführen.

Ich würde mich freuen, Sie als meine Kunden zu betreuen, denn die Kehr- und Überprüfungspflicht Ihrer Feuerstätte bleibt weiterhin bestehen.

Mein Start als Freier Schornsteinfeger war nicht ganz einfach, Konkurrenz war nicht vorgesehen und ist auch nicht erwünscht. Die Bürokratie für die Eigentümer, die sich für mich entschieden haben, hat Außmaße angenommen, die den Leuten kaum noch zu erklären sind. Auch die zuständigen Ordnungsbehörden unterstützen durch Unkenntnis und Unfähigkeit jegliches Fehlverhalten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Deshalb danke ich allen Eigentümer, die mich in meiner Tätigkeit als freier Feger unterstützen und mir eine faire Chance geben, weiter zu machen.

Hauseigentümer aus verschiedenen Kehrbezirken zählen heute zu meinen Kunden. Aus unterschiedlichen Gründen wechseln die Eigentümer zu einem anderen Schornsteinfeger, mal war es der Preis, ein andermal, einfach frei entscheiden zu dürfen und wieder andere waren froh, nicht mehr gezwungen zu werden, den bestellten, neu "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" in ihr Haus lassen zu müssen. Einige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in meiner Umgebung können mit dieser Entscheidung leider nicht umgehen. Formblätter werden nicht anerkannt weil das Datum des Feuerstättenbescheides bzw. die Objektnummer nicht eingetragen sind. Obwohl an Hand der Liegenschaft nachvollziebar ist, in welchem Objekt die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt wurden. Einige Hauseigentümer hatten ihren Feuerstättenbescheid einfach verlegt, wollten aber ihre Eigentümerpflicht erfüllen. Kulanz durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist hier fehl am Platz. Gleich wurde dem Hauseigentümer gedroht.

Nicht alle bevollmächtigten Schornsteinfegermeister können mit dieser neuen Situation konform umgehen. Ich habe erlebt, dass Kunden eingeschüchtert wurden durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, wenn sie sich für mich als freien Schornsteinfeger entschieden haben. Bei anderen Eigentümern äußerte der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ich dürfte die Kehr- und Überprüfungsarbeiten gar nicht durchführen. Leider haben einige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in meiner Umgebung noch immer nicht erkannt, dass das Schornsteinfegerhandwerk liberalisiert wurde und mit etwas mehr takt- und feingefühl gegenüber den Hauseigentümern würde eine bessere Zusammenarbeit gelingen.

Auch für die Hauseigentümer ist die Regelung, sich für einen anderen Schornsteinfeger zu entscheiden neu. Feuerstättenbescheid (vorhanden oder auch nicht), Fristen laut Feuerstättenbescheid und die Androhungen von Verwarngeld bei Nichteinaltung der Fristen im Feuerstättenbescheid verunsichtert viele Hauseigentümer.

Die neue Kehr- und Überprüfungordnung (KÜO) ist seit April 2013 rechtskräftig. Diese legt fest, wann die Kehr- und Überprüfungsarbeiten bei Ihnen durchgeführt werden müssen. Ich helfe Ihnen gern bei dieser Aufgabe und gebe Ihnen auch Hinweise zur neuen Eigentümerpflicht laut Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz und den hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Die Feuerstättenschau ist seit Beginn 2013 neu im Schornsteinfegerhandwerk geregelt. Zum ersten Mal wurde sie für alle Hauseigentümer als sichtliche Maßnahme des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers offenkundig und mit einer eigenständigen Gebühr in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgeschrieben. Über den Sinn dieser Maßnahme läßt sich streiten und als freier Schornsteinfeger bin ich gespannt, wie lange die Feuertättenschau noch Bestand haben wird.

Allen intessierten Lesern dieser Seite gebe ich einen kleinen Rat, wie wäre es einmal mit einem freien Schornsteinfeger.

Auf diesem Weg möchte ich meinen Kunden danken, die mir ihr Vertauen entgegen gebracht haben und freue mich auf eine lange und gute Zusammenarbeit.

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