Für alle freien Schornsteinfeger

Freier Schornsteinfeger - freier Markt - vielleicht gut gemeint durch die EU, aber in Deutschland nicht gewollt und rigeros bekämpft.

Und ich glaube, hier fühlt sich jeder freie Schornsteinfeger angesprochen, denn ob die zuständigen Ordnungsbehören oder die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger - alle handeln gegen die freien Schornsteinfeger und versuchen unsere Existenz zu zerstören. Mit unfähren Mitteln und gesetzeskonform arbeiten die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unter dem Schutzschirm der Aufsichtsbehörden gegen die freien Schornsteinfeger.

Es fing bei mir auch gleich Anfang 2013 mit Drohbriefen der Ordnungsbehörde an. Feuerstättenbescheide waren zum damaligen Zeitpunkt oft nicht vorhanden, aber trotzdem wollten die Eigentümer ihre "Eigentümerpflicht" erfüllen, denn in den Medien wurde immer nur vom Bussgeld geschrieben.

Ja und so bekam ich doch prompt von der Ordnungsbehörde ein Schreiben, ein Feuerstättenbescheid ist für eine Beauftragung unabdingbar, d. h. zwingend erforderlich. Na toll, einfach keine Feuerstättenbescheide erstellen und schon sind die Bevollmächtigten mit der Unterstützung der Ordnungsbehörde die freien Feger los. Und diese Auffassung vertritt diese Ordnungsbehörde noch immer. So sieht freier Wettbewerb und Dienstleistungsfreiheit im Schornsteinfegerhandwer aus.

Meine Erfahrungen mit den Ordnungsbehörden hier in Mecklenburg-Vorpommern waren und sind nur negativ. Vereinbarungen, die zwischen der Ordnungsbehörde, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und mir in einem persönlichen Gespräch getroffen wurden, werden von der Behörde nicht umgesetzt. Das heißt hier in meiner Umgebung haben die Bevollmächtigten, Dank der Unterstützung der Ordnungsbehörden, Narrenfreiheit und so handeln sie auch gegenüber meinen Kunden und mir.

Auch ohne Feuerstättenbescheid haben mich meine Kunden 2013 beauftrag die Messung an ihrer Heizung durchzuführen, denn in einigen Liegenschaften war bereits seit 3 - 5 Jahren kein Schornsteinfeger mehr. Das hat aber alles seine Richtigkeit nach Auffassung der Ordnungsbehörden, aber wenn der Eigentümer die Arbeiten ohne FSB durchführen lässt, dann ist er laut Ordnungsbehörde dazu nicht berechtigt. Was sind dies für seltsame Entscheidungen, soll hier der Eigentümer entmündigt werden. Hier fehlen den Behörden grundsätzlich die Fachkenntnisse und die dazugehörige Fachkompetenz.

Die handwerklichen Arbeiten sind eine Dienstleistung und eine reine Handwerkerleistung. Wie kann eine Handwerksleistung durch einen Feuerstättenbescheid zeitlich eingegrenzt werden. Das wäre ja genau so, als wenn man dem Eigentümer vorschreibt, wann er die Heizungswartung mittels Bescheid durch eine Heizungsinstallateur durchführen lässt. Das würde sich kein Eigentümer gefallen lassen. Hier zeigt die Lobby der Schornsteinfeger mafiose Strukturen.

Mittels Formblatt informierte ich 2013 den jeweiligen Bevollmächtigten über die Durchführung der Arbeiten. Doch diese akzeptierten den Messtermin nicht, führte sofort eine Feuerstättenschau durch und erstellte den längst überfälligen Feuerstättenbescheid mit einer Terminvorgabe für die Messung 2014, obwohl die Eigentümer über eine raumluftunabhängige Gasfeuerstätte verfügen und somit die Heizung laut den gesetzlichen Verordnungen "einmal in jedem zweiten Kalenderjahr" überprüfungspflichtig ist. Auf Nachfrage der Eigentümer, warum bereits 2014 eine erneute Messung ansteht erhielten sie nur eine patzige Antwort "wenn sie so sicherheitsbedürftig sind"

Auch dies teilte ich der Ordnungsbehörde und auch dem Wirtschaftsministerium mit. Das Wirtschaftsministerium hat gar nicht reagiert und die Ordnungsbehörde des Landkreises hat nach meinem Drängen dann eine Vereinbarung getroffen, das der zuständige Bevollmächtigte die Feuerstättenbescheide umzuschreiben und meine Messtermine zu berücksichtigen hat. Dies war im November 2013. Aber der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fühlt sich an die Vereinbarung nicht gebunden, so teilte mir die Ordnungsbehörde Anfang 2014 schriftlich mit.

"Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage ist dieser Haltung behördlicherseits nicht zu beanstanden. Ich beabsichtige jedoch nicht, die erlassenen rechtskräftigen Feuerstättenbescheide aufzuheben und damit die Rechtsgrundlage für die Festsetzung zu beseitigen."

Fast zwei Jahren führte ich einen regen Schriftverkehr mit den Ordnungsbehörden, dem Wirtschaftministerium MV und der Wettbewerbszentrale Hamburg. Aber Ünterstützung oder irgendeine Abmahnung der Bevollmächtigten - weit gefehlt. Das heißt die Bevollmächtigten können tun und lassen wie es Ihnen gefällt. Sie sind eben immer noch die Götter in Schwarz.

Ansager mit der Aufschrift "Ihr Schornsteinfeger kommt ....." werden bei meinen Kunden in den Briefkasten geworfen, obwohl es "Ihren Schornsteinferger" seit 2013 nicht mehr gibt. Um meine Kunden irre zu führen, fehlte auf den Ansagern auch noch die Firmenbezeichnung der Schornsteinfegerfirma, die dann die Arbeiten durchführen wollte. Diese Ansagezettel habe ich der Wettbewerbszentrale Hamburg zugeschickt, denn sie sind wettbewerbswidrig und suggeriren dem Kunden, dass nur der Bevollmächtigte berechtigt ist, diese freien handwerklichen Leistungen durchzuführen.

Laut den Ansagern sollten auch noch gleichzeitig hoheitliche (Feuerstättenschau) und freie handwerkliche Schornsteinfegerleistungen beim Kunden durchgeführt werden. Und vor Ort musste ich dann auch noch persönlich feststellen, dass der Bevollmächtigte gar nicht anwesend war, um die Feuerstättenschau durchzuführen. Dies habe ich der zuständigen Ordnungsbehörde telefonisch mitgeteilt. Aber dieser Sachverhalt interessierte die Ordnungsbehörde nicht, nein ich bekam zur Antwort: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück." 

Dann habe ich den Sachverhalt schriftlich der Ordnungsbehörde des Landkreises mitgeteilt, die wollten dann für die Bearbeitung betriebsinterne Angaben des Bevollmächtigten. TOLL !!! Warum wird hier nicht der Bevollmächtigte zum Sachverhalt befragt.

Aber einige Eigentümer haben sich in der Zwischenzeit intensiv mit dem neuen Schornsteinfegerhandwerk auseinander gesetzt. Es kam hier sogar soweit, dass die Polizei arlamiert wurde, weil sich ein Schornsteinfegerbetrieb so aufdringlich wie eine Drückerkolonne verhielt. Andere Eigentümer jagten den Bevollmächtigten per Telefon vom Dach, weil dieser sich trotz 3-maliger Absage, unberechtigt Zutritt ins Haus verschafft hatte. Erbarmungslos und fast schon kriminell ist das Auftreten der Bevollmächtigten zu beurteilen und immer gedeckt durch die zuständigen Ordnungsbehörden.

Für Liegenschaften, die fremdverwaltet werden oder die der Eigentümer nicht selbst bewohnt, so zeigt es die Praxis, fühlt sich nur der Bevollmächtigte berechtigt, die Arbeiten durchzuführen. Er marschiert ohne Skupel und ohne Auftrag in die Liegenschft und führt die Arbeiten durch. Als der Bevollmächtigte durch mich darauf hingewiesen wird, dass er für diese Liegenschaft keinen Auftrag hatte, zeigt er die Hausverwaltung beim Ordnungsamt an, dass diese die Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt haben. Keine Entschulduldigung bei der Hausverwaltung.

Mit allen Mitteln und immer mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde, wird versucht den freien Schornsteinfeger Felsbrocken in den Weg zu legen. Ist das Ende des Kehrmonopols in Deutschland vollzogen? Ein klares NEIN!!!! Nach wie vor trifft der Bevollmächtigte die Entscheidungen. Jeder Eigentümer ist vom Wohlwollen des Bevollmächtigten abhängig und wird weiterhin bei seinen Entscheidungen durch die Behörden und den Bevollmächtigten entmündigt. Hier soll der EU augenscheinlich Sand in die Augen gesteut werden, also ein klares Monopol mit einer groben Täuschung des freiem Wettbewerbs.

Im Feuerstättenbescheid ist eine Terminfestsetzung durch den Bevollmächtigten ausgewiesen. Warum eigentlich, wenn in der KÜO die Messrhythmen für jedermann verständlich festgeschrieben sind. Natürlich achtet der Bevollmächtigte genau auf die Einhaltung der Termine bei Eigentümern, die einen anderen Schornsteinfeger beauftragt haben und wehe die Arbeiten wurden vor oder nach der Terminfestsetzung durchgeführt. Geht aber der Bevollmächtigte vor oder nach der Terminfestsetzung zum Kunden, dann ist alles o. k. Wer sollte ihn auch bei der Ordnungsbehörde anzeigen. Den FSB hat er ja eigenhändig erstellt und keiner hat hier Einsicht in seinem Handeln.

Außerdem ist ein Bevollmächtigter immer schön informiert, welcher Eigentümer seine Pflicht erfüllt hat, da dies durch ein Formblatt dem Bevollmächtigten mitgeteilt wird.

Apropo Formblätter, ein ganz beliebtes Druckmittel der Bevollmächtigten wenn nichtige Angaben fehlen, wie Datum FSB, Objektnummer FSB oder die Unterschrift des Eigentümers/Verwalters. Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht. Auf jedem Formblatt stehr der Eigentümer mit Name und Adresse sowie die Adresse der Liegenschaft. Sind die Bevollmächtigten nicht in der Lage zu lesen und an Hand der Adressen die Liegenschaft dem Kehrbuch zuzuweisen. Ich hätte den Herren mit Meisterabschluss diese Fähigkeiten zugetraut, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Warum stellen die Bevollmächtigten den Eigentümern die Formblätter mit den vollständigen Angaben nicht zur Verfügung? Wer Forderungen stellt, muss auch dafür sorgen, dass der Eigentümer dieser Forderung mit dem entsprechenden Formblatt erfüllen kann. Nein, hier stellt man sich quer und überlässt es den Eigentümern und hofft, so Druck auszuüben und ihnen klar zu machen, wenn sie nicht wechseln benötigen sie auch kein Formblatt. Wir als freie Schornsteinfeger versuchen dann im Interesse der Eigentümer dieses Formblatt zu entwickeln, aber dem Herrn Bevollmächtigten sind diese dann nicht gut genug und schon wieder wird dem Eigentümer gedroht mit einem Bußgeld.

Geht es hier um die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten oder um Schikane? Sogar die Ordnungsbehörden drohen mit Bußgeldern. Als freier Schornsteinfeger sind wir freie Unternehmer und arbeiten im Auftrag der Eigentümer. Leider gibt es noch zu wenig Ordnungsbehörden, die sich intensiv mit dem Verwaltungsrecht im Schornsteinfegerhandwerk befasst haben.

Und dann noch das leidige Thema mit der Unterschrift. Wieso wird diese gefordert. Ist es Misstauen gegenüber den freien Schornsteinfeger und den Eigentümern? Sieht man in den freien Schornsteinfegern und den Eigentümern Betrüger? Außerdem kann nicht jeder Eigentümer die Durchführung bestätigen. Gründe dafür gibt es in der Praxis genug, denn der Eigentümer müsste ersteinmal immer vor Ort sein und dürfte mich bei der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten nicht aus den Augen lassen. Warum müssen eigentlich nur freie/fremde Schornsteinfeger sich die Arbeiten mit einer Unterschrift quittieren lassen, warum sind die Bevollmächtigten hier besser gestellt?

So viel Ungerechtigkeit, wie in diesem Handwerk gibt es wohl in keinem anderen Handwerk und ich hoffe nur, dass es hier endlich im Interesse der Handwerker und Eigentümern zu sinnvollen Veränderungen kommt.

Fortsetzung folgt!!!! Mal sehen was sich noch so alles tut.

 

 

 

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